Rund 43 Millionen Deutsche müssen bis 2033 ihren Führerschein erneuern lassen. Wer ab 1953 und vor 1959 geboren ist und noch einen alten Papierführerschein besitzt, sollte sich sputen: Der alte »Lappen« muss bereits bis 19. Januar 2022 umgetauscht werden. Wer nach diesem Datum mit einem zu alten Führerschein kontrolliert wird, zahlt ein Verwarngeld von zehn Euro. Die Ausstellung eines neuen, EU-konformen Führerscheins kostet 25 Euro. Er ist anschließend 15 Jahre gültig.
Grundlage der Austauschoffensive ist eine neue EU-Richtlinie, die fälschungssichere und einheitliche Dokumente im Scheckkartenformat vorsieht. Rund 15 Millionen Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 erworben wurden, und rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen insgesamt erneuert werden. Ein Gesetz regelt, wer bis wann den neuen Führerschein haben muss.
Der Verbandskasten im Auto muss künftig zwei Mund-Nase-Bedeckungen enthalten. Das sieht eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, die aller Wahrscheinlichkeit nach im Jahr 2022 in Kraft tritt. Der genaue Zeitpunkt ist noch unklar, genau wie die Höhe des Bußgeldes für den Fall, dass die Masken fehlen. Bislang wurden fehlende Gegenstände im Verbandskasten mit fünf Euro Bußgeld geahndet.