Einerseits
Ein Recht auf einen Generalstreik gibt es in Deutschland nicht, genauso wenig aber ist ein solcher explizit verboten. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Streiks, die auf die Durchsetzung politischer Ziele abzielen, nicht durch das Grundgesetz geschützt sind. So berichtet es das Portal Jura-Forum. Heißt: Ein Streik für mehr Lohn oder bessere Arbeitsbedingungen ist in Ordnung, nicht aber ein Streik, dessen Ziel der Sturz der Regierung ist.
Andererseits
Wenn die Regierung de facto die demokratische Ordnung unterläuft, ihren Eid, dem deutschen Bürger verpflichtet zu sein (Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde), dann greift Artikel 20 GG „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben ALLE Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Guter Rat
Andere Abhilfe ist möglich – gehen Sie wählen! Klagen Sie und erschöpfen den Rechtsweg. Es ist umgekehrt: sollte es einen Generalstreik geben, kann jeder gegen die Streikenden notfalls mit Waffengewalt vorgehen.
Die nächste Bundestagswahl findet am 26. September 2025 statt!