Für Verbraucher bringen die Beschlüsse der Ampel-Koalition einige Änderungen mit sich. Das soll nun gelten.
Im Streit um das Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen hat sich die Bundesregierung geeinigt. Laut einer Erklärung des Bundeswirtschaftsministeriums bleibt es im Kern dabei, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Der Gesetzentwurf verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 kaputt, gibt es Übergangsfristen von drei Jahren. Die 65-Prozent-Regel für den Einbau neuer Heizungen gilt auch nicht für Hausbesitzer:innen, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.
Eine Härtefallausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen. Außerdem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologieoffenheit.