Ans Rutschen ist in diesem Jahr nicht zu denken. Vielleicht liegt es nur am Wetter oder doch am Klimawandel? Die Meteorologen kennen für diese Tage „zwischen den Jahren“ bereits den Ausdruck Weihnachts-Tauwetter. Wenn ich mich richtig erinnere, dann hatten wir die letzte wirklich weiße Weihnacht im Jahr 2011.
In diesem Jahr passt es allerdings besonders gut, denn wir müssen weniger heizen. So ganz richtig kann diese Aussage aber nicht sein denn bei außergewöhnlichen 10 Grad ist es in der guten Stube auch nicht gerade mollig warm. Also doch Heizung an.
Der 1. Januar 2023 bringt, wie fast jeder erste Januar, wieder viele neue Regelungen und Gesetze mit sich. Hervorzuheben ist hier sicherlich das Bürgergeld, das die ungeliebten Hartz-4-Regelungen ablöst und für Hilfeempfänger einiges leichter macht.
Die „gelben Scheine“ auf Papier sollen abgeschafft werden, so dass sich der Arbeitgeber direkt bei der Krankenkasse und auf digitalem Weg die nötigen Informationen kann bzw. muss. Das erspart dem Arbeitnehmer Briefporto.
Das Kindergeld steigt zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.
Die Krankenkassenbeiträge – momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent – werden um voraussichtlich 0,3 Punkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent angehoben.
Einkommensteuer: Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro.
Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt. Damit können Frührentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen für den Hinzuverdienst angehoben.
Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert.
Gebäudeversicherungen werden deutlich teurer. Grund ist laut Verbraucherzentrale unter anderem die Flutkatastrophe im Sommer 2021, die die Versicherer viel Geld gekostet hat. Zudem treibt die Rekordinflation mit steigenden Handwerks-, Material- und Baukosten die Preise für Versicherungen in die Höhe.
Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen, für Fernwärme 9,5 Cent. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde vorgesehen. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.
Für Besitzer von Solaranlagen gibt es 2023 Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes greifen bereits seit 2022. Kleine Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung können ab Januar auf Wohngebäuden steuerfrei betrieben werden. Anlagen bis zu 15 Kilowatt auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden profitieren ebenfalls.
Der NDR hat auf seiner Webseite alle Änderungen 2023 ausführlich dargestellt. Zur Webseite ….
Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, einen gelungen Start in ein glückliches und gesundes Jahr 2023!
Axel Buddenbaum
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