Es gibt Spekulationen, wonach die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands ab 2030 die lineare Ausstrahlung ihrer TV-Programme über die einfache Antenne (DVB-T2) einstellen wollen. Der Frequenzbereich von DVB-T2 liegt im Bereich von 470 MHz bis 690 MHz. Auf genau diesen Bereich schielen die Mobilfunkanbieter, um damit Geld zu verdienen. Den Bereich bis einschließlich K59 (778 MHz) haben sie schon kassiert. Digitale Dividende für wen?
ARD und ZDF meinen, dass nur 10 % der Bevölkerung ihr Fernsehprogramm über die Antenne empfangen, und dieser Verbreitungsweg also zu vernachlässigen sei. In den Ballungsräumen ist der Anteil höher und auf dem flachen Land niedrigen, auch weil die Empfangsmöglichkeiten schlechter sind. Der Löwenanteil des TV-Konsums läuft über den Satellitenempfang und über Kabelsysteme. Bei der SAT-Übertragung will die ARD, und wahrscheinlich bald auch das ZDF, Doppelausstrahlungen, hier z.B. über HD und SD, einsparen, und will nur noch auf hochauflösendes Fernsehen setzen. Bei DVB-T2 gibt es nur die HD-Version.
Problematisch wird es für ARD und ZDF, wenn sie ihren Gedankenspielen zur Einstellung der linearen Verbreitung über Antenne tatsächlich Taten folgenden lassen wollen. Die einfache TV-Versorgung über eine Antenne (Dach- oder Zimmerantenne) ist Bestandteil der gesetzlich vorgesehenen Grundversorgung, auf die jeder Gebührenzahler einen Anspruch hat. Kommen die Sendeanstalten ihrem Auftrag zur Grundversorgung nicht nach, haben sie auch keinen Anspruch auf Gebühren. Hierbei ist es folglich unerheblich, ob auch ein Gerät (Computer, Smartphone o.ä.) zum Empfang bereit gehalten wird.
ARD und ZDF jammern eigentlich auf ziemlich hohen Niveau, es fehle an Finanzmitteln. Nur so ist die Einstellung von einigen erfolgreichen TV-Programmen in Standardauflösung über SAT zu verstehen. Vom Programm her und natürlich von außen betrachtet, gibt es m.E. viele Einsparmöglichkeiten, die weitaus mehr Sinn machen würden. Und dennoch muss das Programm nicht komplett auf Koch- und Talkshows umgestellt werden. Erfreulicherweise unterscheiden sich die Öffentlich-Rechtlichen noch immer von den Privaten, die bei DVB-T2 so gut wie verschwunden sind, aber es über SAT bei der reichweiten-starken Ausstrahlung in Standardauflösung belassen müssen. Wer will schon Geld ausgeben, um sich Werbung anzusehen?
Die Medienlandschaft ist in Bewegung. Der Streit um die letzten noch verbliebenen Frequenzen für das lineare Antennenfernsehen ist noch nicht beim breiten Publikum angekommen. Aber schon jetzt kann man sagen, dass einiges an Arbeit auch auf das Bundesverfassungsgericht zukommen wird. Nur zur Erinnerung: das damalige DVB-T, der Vorgänger von DVB-T2 HD, wurde damals vielversprechend als „Überallfernsehen“ angekündigt. Linearer, digitaler Empfang sollte problemlos überall möglich sein.
Ich selbst bin ein ziemlich konservativer Fernsehkonsument über Antenne. Ich schaue fast ausschließlich die Öffentlich-Rechtlichen incl. der Mediatheken. Die Tasten 1 – 10 auf meiner Fernbedienung sind seit Jahren fest vergeben, denn diese Programme würde ich notfalls mit auf eine einsame Insel nehmen. Wenn auch nur Teile davon – ARD One, ZDFneo, tagesschau24, arte oder gar Phoenix – wegfallen würden, wäre das ein Rückschritt in die Siebziger Jahre – 3 Programme, die aber in Farbe.