Unterstützung für Menschen aus der Ukraine:
Wer kann Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung stellen?
Die dramatische Situation in der Ukraine zwingt viele
tausende Ukrainerinnen und Ukrainer aktuell dazu, ihr Heimatland zu verlassen.
Die Bundesrepublik rechnet mit zahlreichen Flüchtlingen. Dies gilt auch für den
Landkreis Osterholz. Vereinzelnd sind bereits Ukrainerinnen und Ukrainer in den
Gemeinden angekommen und bei Familien, Verwandten oder Bekannten privat
untergekommen. Aktuell ist noch nicht abzusehen, wie viele Menschen tatsächlich
den Landkreis Osterholz erreichen werden. Landkreis und Gemeinden bereiten
sich daher bereits auf erste Einreisende vor, die nicht privat eine Unterkunft finden
können. Daher bitten Landkreis und Gemeinde die Bevölkerung nun, freien oder
in Kürze freiwerdenden Wohnraum den Rathäusern zur Anmietung zu melden.
„Wir sind alle schockiert, von den aktuellen Ereignissen“, fasst Landrat Bernd
Lütjen auch im Namen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die
Nachrichtenlage rund um den Ukraine-Konflikt zusammen. „Die Menschen vor Ort
erleiden unvorstellbares Leid. Viele tausende Menschen befinden sich auf der
Flucht. Insbesondere in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland
ist mit zahlreichen Menschen zu rechnen, die eine vorübergehende Unterkunft
suchen. In diesen Tagen kommen vor allem private Kontakte zu tragen, die ihre
Freunde und Bekannte aus der Ukraine in dieser schweren Zeit unterstützen. Wir
erwarten in Kürze aber auch die ersten Menschen, die auf ein solches Netzwerk
nicht zurückgreifen können. Daher bereiten sich Landkreis und Gemeinden
gemeinsam auf die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge vor“, so Lütjen weiter.
Er bitte daher gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der
Stadt und der Gemeinden, mögliche Unterkunftsmöglichkeiten für Menschen aus
der Ukraine den Rathäusern zu melden. „Jede Meldung hilft aktuell dabei,
ankommenden Personen schnellstmöglich und unbürokratisch erst einmal ein
sicheres Dach über dem Kopf zu bieten. Daher bedanken wir uns jetzt bereits bei
allen Bürgerinnen und Bürgern, die in dieser schweren Situation ihre
Hilfsbereitschaft zeigen. Dies gilt auch für jegliche Art von Sach- und Geldspenden,
die aktuell geleistet werden“, so Lütjen abschließend.
Grundsätzlich dürfen ukrainische Staatsangehörige visafrei zu Besuchszwecken
für bis zu 90 Tage in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Auf Basis dieser
Regelungen besteht allerdings kein Anspruch auf Sozialleistungen und eine
Erwerbstätigkeit darf nicht ausgeübt werden. Die Europäische Union plant
kurzfristig einen Beschluss zur Gewährung vorübergehenden Schutzes für
Personen aus der Ukraine. Sobald dieser Beschluss vorliegt, besteht für Personen
aus der Ukraine ein Anspruch auf einen befristeten Aufenthaltstitel. Sie könnten
dann Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen.
Die Gemeinde sammelt Hilfsangebote für Flüchtlinge aus der Ukraine. Hilfsangebote können unter folgender E-Mail-Adresse gemeldet werden:ukrainehilfe@grasberg.de – Ferner stehen die Mitarbeiter/innen des Rathauses zur Verfügung. Ansprechpartner ist Herr Koppen, Tel: 04208 9175-24.