Wer kann Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung stellen?

 

Unterstützung für Menschen aus der Ukraine:

Wer kann Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung stellen?

Die dramatische Situation in der Ukraine zwingt viele

tausende Ukrainerinnen und Ukrainer aktuell dazu, ihr Heimatland zu verlassen.

Die Bundesrepublik rechnet mit zahlreichen Flüchtlingen. Dies gilt auch für den

Landkreis Osterholz. Vereinzelnd sind bereits Ukrainerinnen und Ukrainer in den

Gemeinden angekommen und bei Familien, Verwandten oder Bekannten privat

untergekommen. Aktuell ist noch nicht abzusehen, wie viele Menschen tatsächlich

den Landkreis Osterholz erreichen werden. Landkreis und Gemeinden bereiten

sich daher bereits auf erste Einreisende vor, die nicht privat eine Unterkunft finden

können. Daher bitten Landkreis und Gemeinde die Bevölkerung nun, freien oder

in Kürze freiwerdenden Wohnraum den Rathäusern zur Anmietung zu melden.

„Wir sind alle schockiert, von den aktuellen Ereignissen“, fasst Landrat Bernd

Lütjen auch im Namen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die

Nachrichtenlage rund um den Ukraine-Konflikt zusammen. „Die Menschen vor Ort

erleiden unvorstellbares Leid. Viele tausende Menschen befinden sich auf der

Flucht. Insbesondere in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland

ist mit zahlreichen Menschen zu rechnen, die eine vorübergehende Unterkunft

suchen. In diesen Tagen kommen vor allem private Kontakte zu tragen, die ihre

Freunde und Bekannte aus der Ukraine in dieser schweren Zeit unterstützen. Wir

erwarten in Kürze aber auch die ersten Menschen, die auf ein solches Netzwerk

nicht zurückgreifen können. Daher bereiten sich Landkreis und Gemeinden

gemeinsam auf die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge vor“, so Lütjen weiter.

Er bitte daher gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der

Stadt und der Gemeinden, mögliche Unterkunftsmöglichkeiten für Menschen aus

der Ukraine den Rathäusern zu melden. „Jede Meldung hilft aktuell dabei, 

ankommenden Personen schnellstmöglich und unbürokratisch erst einmal ein

sicheres Dach über dem Kopf zu bieten. Daher bedanken wir uns jetzt bereits bei

allen Bürgerinnen und Bürgern, die in dieser schweren Situation ihre

Hilfsbereitschaft zeigen. Dies gilt auch für jegliche Art von Sach- und Geldspenden,

die aktuell geleistet werden“, so Lütjen abschließend.

Grundsätzlich dürfen ukrainische Staatsangehörige visafrei zu Besuchszwecken

für bis zu 90 Tage in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Auf Basis dieser

Regelungen besteht allerdings kein Anspruch auf Sozialleistungen und eine

Erwerbstätigkeit darf nicht ausgeübt werden. Die Europäische Union plant

kurzfristig einen Beschluss zur Gewährung vorübergehenden Schutzes für

Personen aus der Ukraine. Sobald dieser Beschluss vorliegt, besteht für Personen

aus der Ukraine ein Anspruch auf einen befristeten Aufenthaltstitel. Sie könnten

dann Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen. 

Die Gemeinde sammelt Hilfsangebote für Flüchtlinge aus der Ukraine. Hilfsangebote können unter folgender E-Mail-Adresse gemeldet werden:ukrainehilfe@grasberg.de – Ferner stehen die Mitarbeiter/innen des Rathauses zur Verfügung. Ansprechpartner ist Herr Koppen, Tel: 04208 9175-24.

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