2G plus statt 2G: Der Zutritt zu Restaurants, Kneipen, Bars und Cafés für doppelt Geimpfte und Genesene ist bald nur noch mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest möglich. Die Verschärfung soll in ganz Deutschland und unabhängig von den lokalen Inzidenzwerten in Kraft treten. Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung. Überall in Deutschland werden Klubs und Diskotheken dichtgemacht.
Veranstaltungen, Freizeit, Shopping: Für Kino-, Theater- und sonstige Kulturbesuche bleibt die normale 2G Regel bestehen. Auch zum Einzelhandel haben weiter inzidenzunabhängig nur Geimpfte und Genesene Zutritt. Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben davon ausgenommen. Ausnahmen von 2G gibt es weiter zudem für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Auch für Minderjährige kann es Ausnahmen geben.
Quarantäne und Isolation: Für geboosterte Kontaktpersonen von Coronainfizierten soll den Bestimmungen zufolge die Quarantäne ganz entfallen. Infizierte und doppelt geimpfte oder genesene Kontaktpersonen müssen nur noch für zehn – statt vorher 14 – Tage in Isolation beziehungsweise Quarantäne. Nach sieben Tagen können sie daraus entlassen werden, wenn sie einen negativen PCR- oder hochwertigen Antigentest vorlegen.
Sonderregeln für Personal in Kliniken und Pflege: Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe dürfen bereits nach fünf Tagen mit obligatorischer PCR-Testung aus Quarantäne oder Isolation entlassen werden und in den Dienst zurückkehren, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
Sonderregeln für Schüler und Kitakinder: Schülerinnen, Schüler und Kindergarten-Kinder dürfen ebenfalls nach fünf Tagen mit negativem PCR-oder Antigentest aus der Quarantäne entlassen werden. Dies ergebe sich daraus, dass sie in Schule oder Kita in »serielle Teststrategien« eingebunden seien. Bei der Isolation nach einer Ansteckung gelten für sie die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich, wenn sich etwa durch tägliche Testungen, oder Maskenpflicht im Klassenraum ein hohes »Schutzniveau« ergebe.
Kontaktbeschränkungen: Die geltenden Regeln bleiben bestehen. Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind mit maximal 10 Personen erlaubt. Bei Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Homeoffice: Auch an der Verpflichtung zum Homeoffice verändert sich nichts. Erneut rufen Bund und Länder »Arbeitgeber und Beschäftigte auf, das Homeoffice in den nächsten Wochen verstärkt zu nutzen«.
Die Regeln gelten vorerst bis mindestens zum 24. Januar. Dann wollen Bund und Länder zur nächsten Videoschalte zusammenkommen.