Was gilt in …

Bremen
In der Hansestadt gelten umfangreiche 2G-Regeln: So dürfen nur noch Geimpfte und Genesene Veranstaltungen in Innenräumen besuchen. Das gilt unter anderem für Restaurants, Kneipen, Kultureinrichtungen, Sportstätten und für Dienstleistungsbetriebe wie Friseure. Auch auf den Weihnachtsmärkten gilt 2G. Die Maskenpflicht gilt nicht nur im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel, sondern in allen weiteren Innenräumen.

Niedersachsen
Ab Mittwoch greift im Land flächendeckend 2G Plus. Damit dürften nur noch Geimpfte und Genesene, die zusätzlich aktuell negativ getestet wurden, Veranstaltungen besuchen oder Dienstleistungen wahrnehmen, im Innenbereich Sport treiben, ins Restaurant gehen oder im Hotel übernachten.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) spricht sich zudem für eine allgemeine Corona-Impfpflicht aus und möchte auch einen Lockdown nicht ausschließen: »Das ist ein Punkt, den wir jetzt intensiv diskutieren müssen.«