Geht es dem Antennenfernsehen an den Kragen? Wenn es nach den Koalitionsvereinbarungen der Ampel geht, dann nicht. Das UHF-Spektrum zwischen 470 und 694 MHz (Kanal 21 bis 49) soll dem Antennenfernsehen erhalten bleiben und nicht als sog. dritte „digitale Dividende“ dem Mobilfunk zugeschlagen werden. Die Aussage der Ampel kommt, während die Vorbereitungen für die Welt-Frequenzkonferenz WRC23 auf Hochtouren laufen. Die Europäische Rundfunkunion (EBU) hatte bereits eine dritte „digitale Dividende“ zulasten des terrestrischen Fernsehens und der kulturellen Funkdienste abgelehnt. Es bleibt jedoch unsicher, ob es gelingt die anderen Teilnehmer der Welt-Frequenzkonferenz zu überzeugen.
Ungemach droht dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen in Deutschland von anderer Seite.
Die Bundesländer haben eine Fachdebatte zur Novelle des Medienstaatsvertrages begonnen. Der Entwurf stellt die öffentlich-rechtlichen TV-Spartenkanäle zur Disposition. Kern der Debatte ist die Streichung der Spartenkanäle Tagesschau24, Phoenix, KiKa, ZDFinfo, ZDFneo, ARD alpha und One. Künftig sollen die ARD-Rundfunkräte bzw. der ZDF-Fernsehrat entscheiden, ob diese Kanäle ganz eingestellt oder ob nur die lineare Verbreitung über Antenne, Kabel, Satellit und Online beendet wird.
Der Verzicht auf die Verbreitung der genannten Programme per Antenne, Kabel und Satellit ermöglicht Einsparungen bei den Sendekosten und auch bei Personal- und Produktionskosten. So könnte der Rundfunkbeitrag auf gleichem Niveau gehalten oder auch gesenkt werden. Die Überlegungen sind aber wohl eher von populistischen Gedankenspielen der Parteienvertreter in den Rundfunkräten getragen. Natürlich kollidieren diese Gedanken auch mit dem festgeschriebenen Anspruch auf eine breitgefächerte TV-Grundversorgung, den das ERSTE, das ZWEITE und das regionale DRITTE zu Zeiten des Schwarzweiss-Fernsehens wohl noch erfüllen konnte. Diese Schmalspurversorgung passt jedoch absolut nicht mehr in die heutige Medienlandschaft.