Wer sich ein wenig mit dem Rundunk und der Rundunkgeschichte in Deutschland beschäftigt, wird zu schätzen wissen, dass es die ARD. die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in Deutschland, gibt. Und wer über die „Haushaltsabgabe“ fürs Radio und Fernsehen flucht, der möge sich mal in Ländern umsehen, in denen die Menschen lediglich von Privatsendern (=Privatinteressen) informiert und unterhalten werden.
Am 9. Mai 1950 wurde die „Vereinbarung über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“ unterzeichnet. Daran wirkten die Intendanten der damals sechs Landesrundfunkanstalten mit: Der Bayerische Rundfunk (BR), der Hessische Rundfunk (HR), Radio Bremen, der Süddeutsche Rundfunk (SDR, Baden-Württemberg), der Südwestfunk (SWF, Rheinland-Pfalz) und der Nordwestdeutscher Rundfunk (NWDR, Hamburg, Niedersachsen, Berlin). Der von den USA finanzierte RIAS Berlin bekam eine beratende Stimme. Hintergrund dieser Struktur ist das im deutschen Grundgesetz niedergelegte Prinzip des Föderalismus, wonach die Rundfunkhoheit von den Bundesländern ausgeübt wird.
Das Konzept der Kontrolle durch Vertreter „relevanter“ Verbände in den Rundfunkräten resultiert aus der Erfahrung mit dem Nazirundfunk und orientiert sich am Vorbild der BBC: Die neuen Sender sollten keinesfalls Organ einer Regierung sein. Das schließt ein, dass eine Finanzierung aus Steuern nicht infrage kam. So entstand das Konzept der Rundfunkgebühr – seit 2013: Rundfunkbeitrag – dessen Höhe regelmässig von einer neutralen Spezialistenkommission, der KEF, vorgeschlagen wird.
Das Bundesverfassungsgericht stützte das Prinzip der Staatsunabhängigkeit mehrfach: 1961 wurde ein nationales Staatsfernsehen („Adenauer-Fernsehen“) verhindert; daraus entstand das öffentlich-rechtliche ZDF. Ein weiteres höchstrichterliches Urteil stellte 2014 eine verfassungswidrige Übermacht von Staatsvertretern in den ZDF-Gremien fest – mit Rückwirkungen auch auf einige ARD-Anstalten.
Die ARD (das Kürzel wurde erst 1954 eingeführt) sollte die Arbeit der Landesrundfunkanstalten unterstützen, ohne in deren Angelegenheiten einzugreifen. Die wichtigste gemeinsame Aktivität ist das Deutsche Fernsehen (heute: DasErste) mit der gemeinsam getragenen Redaktion ARD-Aktuell für Tagesschau und Tagesthemen.
Nach Trennungen und Zusammenschlüssen sowie infolge der Wiedervereinigung gibt es heute neun ARD-Landesrundfunkanstalten; zehntes Mitglied ist die Deutsche Welle, der vom Bund finanzierte Auslandssender.
Gemeinsame Einrichtungen sind u.a. der Kinderkanal (beim MDR in Erfurt), das Jugendangebot Funk beim SWR in Stuttgart, ARD Digital beim RBB in Potsdam und die Videotext-Redaktion beim RBB in Berlin. Wichtig ist der Sternpunkt beim Hessischen Rundfunk, über den der gesamte – auch interne – Programmaustausch abgewickelt wird. 23.000 festangestellte Beschäftigte produzieren Sendungen für elf Fernseh- und 55 Radioprogramme; rund 100 Korrespondenten berichten dort aus aller Welt. Gemeinsam mit dem ZDF wird auch das Deutschlandradio betrieben. Die Anstalten betreiben 16 Orchester und acht Chöre. Jüngstes gemeínsames Projekt (jedoch ohne den BR) ist eine gemeinsame Plattform für kulturelle Inhalte, die 2021 starten soll.
Im Mittelpunkt der Arbeit steht natürlich das Programm. Allerdings ist die Finanzierung nicht immer ausreichend: So haben die Bundesliga-Vereine und internationale Sportverbände die Preise für Sportrechte dermaßen in die Höhe getrieben, dass sie für ARD und ZDF nicht mehr bezahlbar sind. Die Folge ist, dass die Fans dafür zusätzlich bezahlen müssen. Nicht zuletzt wird auch die 2021 geplante erste Erhöhung des Rundfunkbeitrages seit 2009 die Anstalten nicht sanieren: Der NDR hat bereits ein Sparprogramm von 300 Mio. Euro angekündigt, „weil die für den NDR zu erwartenden Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag die allgemeinen Kostensteigerungen nicht auffangen können.“ Von Kürzungen betroffen sind Shows und Fernsehfilme wie die „Tatort“-Reihe.
Im Laufe der Zeit war die ARD an technischen Innovationen beteiligt. Dazu gehörte u.a. der Umstieg des Radios von Mittel- und Langwelle auf UKW, der 1949 beim Bayerischen Rundfunk begann. An der Entwicklung von Stereo- und Kunstkopfradio und Vorarbeiten für den Videotext war der SFB führend beteiligt. Für Entwicklungen des analogen wie digitalen Verkehrsfunk ist der WDR federführend. In Zusammenarbeit mit internationalen Partnern wurden die Entwicklungen der TV- und Radio-Digitalisierung (DAB/DAB+, DVB-T, DVB-T2 u.a.) vom Institut für Rundfunktechnik in München begleitet; die gemeinsame Forschungs-GmbH von ARD, ZDF, ORF und SRG soll Ende 2020 aufgelöst werden.
Trotz aller Modernität ist die ARD nicht vor Fehlentscheidungen gefeit. Ein Beispiel hierfür war die spektakuläre Absetzung der „Lindenstrasse“, der viele treue ARD-Zuschauer heute noch nachtrauern.
Bis auf einige Anmerkungen ist der Text von dehnmedia übernommen.